aktuelle Beschlüsse, Prüfungsausschuss KSM

Liebe KSM-Studierende,

hier finden Sie Informationen zu zwei Beschlüssen, die der Prüfungsausschuss KSM in seiner Sitzung am 05.11.2020 getroffen hat, und die für alle Studierende im Studiengang relevant sind:

  1. Der Prüfungsausschuss hat die im Mai 2020 getroffenen Regelungen zu Praktikumsalternativleistungen verlängert und in ihrem Geltungsbereich auf die 2020er Kohorte ausgeweitet. Die aktualisierte Regelung finden Sie hier: Regelung im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie zu Praktikumsalternativleistungen im Studiengang KSM – Stand: Update 05.11.2020.
  2. Der Prüfungsausschuss KSM hat die Einreichungsfrist für noch ausstehende Sprachzertifikate für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2020 ihr Studium aufgenommen hat, auf das Ende der Vorlesungszeit des Frühjahressemesters 2021 verlängert. Noch ausstehende Sprachzertifikate sind somit bis spätestens 15.6.2021 vorzulegen (statt bis zum 28.02.2021).

Erfassung von Praktika

Da sich bei mir im Moment ein paar unvollständige Anerkennungsanträge für Praktika angesammelt haben, hier noch einmal eine kurze Erinnerung:

Damit Praktika erfasst werden können müssen Sie drei Dinge einreichen:

  1. Anerkennungsantrag
    (zu finden unter: https://www.uni-flensburg.de/ksm/informationen-fuer-studierende/#unfold-c49360 )
  2. Praktikumszeugnis, ausgestellt vom Praktikumsgeber
  3. Praktikumsbericht fürs Blog

Alle drei Unterlagen können Sie in elektronischer Form per Email an die Studiengangsleitung einreichen. Sollte ein Antrag unvollständig sein bekommen Sie eine Erinnerungsmail von mir … und der Antrag bleibt bei mir unbearbeitet liegen, bis alle notwendigen Teile eingetroffen sind – er verfällt also nicht, aber für die schnelle Erfassung von Praktika ist es am einfachsten, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden.

Masterarbeit, Praktika, Immatrikulation

Zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – wichtig: zu besprechen mit den Betreuer*innen!!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Anerkennung von Praktika:

  • Bitte denken Sie daran das Anrechnungsformular (KSM Webseite „Informationen für Studierende“) mit abzugeben. 
  • Praktikumszeugnis und Anrechnungsformular können Sie mir per PDF zukommen lassen oder in mein Postfach einwerfen, Sie müssen hierzu nicht in die Sprechstunde kommen.

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

S. Machat