Einige Informationen zur Masterarbeit

(PO 2014 – also alle KSM-Studierende bis auf die Kohorte 2021):

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).
  • Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Veränderungen in der Prüfungsordnung/dem Modulkatalog PO 2014 –> PO 2020

Mit dem Beginn des Frühjahressemesters 2020 treten die neue KSM-Prüfungsordnung und der neuen KSM-Modulkatalog in Kraft – die Sie beide hier: https://www.uni-flensburg.de/?12362 auf der Webseite der EUF verlinkt finden. (Die Veränderungen sind im Zuge von Studiengangkonferenzen angedacht und der Reakkreditierung umgesetzt worden und stellen aus unserer Sicht für Sie nur Vorteile – 🙂 – dar.)

Zur schnellen Orientierung folgt nun eine Liste mit den für Sie wesentlichen Änderungen – ich möchte Sie aber dennoch bitten sich mit den Dokumenten in ihrer Gesamtheit vertraut zu machen!

(Es geht hier wirklich nur um die für Sie – als Studierende im/nach dem 2. Semester – relevante Veränderungen. Weder redaktionelle Verbesserungen noch die Veränderung der Zulassungsordnung finden hier Erwähnung.)

Im Modul 2 wird der Umfang der Hausarbeit(en) nun in Wörtern statt in Seitenzahlen angegeben – dies ändert am geforderten Umfang nichts, ermöglicht aber in der Formatierung und der Verwendung von Bildmaterial größere Freiheiten, ohne dass hier mit den Dozent*innen die Regelungen einzeln abgesprochen werden müssen.

2014 2020
Die Modulnote ergibt sich entweder aus zwei zwanzigseitigen Hausarbeiten in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder aus einer vierzigseitigen Hausarbeit im Schwerpunktbereich (zwei Kursen in der selben Disziplin).   Die Modulnote ergibt sich entweder aus zwei Hausarbeiten (Richtwert: 9.000 – 10.000 Wörter) in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder aus einer Hausarbeit (Richtwert: 18.000 – 20.000 Wörter) im Schwerpunktbereich (zwei Kursen in der selben Disziplin).

Im Modul 3 wartet wahrscheinlich die wesentlichste Änderung/Verbesserung auf Sie: hier können Sie in Zukunft in bis zu zwei Disziplinen einen Schwerpunkt bilden (statt, wie bisher, nur in einer Disziplin)

2014 2020
Die Studierenden wählen aus den 6 Disziplinen insgesamt 6 Kurse. Es kann ein Schwerpunkt gebildet werden, in dem in einer Disziplin zwei Kurse gewählt werden (A und B), und dafür ein anderer Fachbereich abgewählt wird. Die Disziplin, aus der in Modul 3 kein Kurs belegt wird, kann in Modul 5 nicht als Schwerpunkt gewählt werden.   Die Studierenden wählen aus den 6 Disziplinen insgesamt 6 Kurse. Es können bis zu zwei Schwerpunkte gebildet werden, indem jeweils in einer Disziplin zwei Kurse gewählt werden (A und B), und dafür jeweils ein anderer Schwerpunktbereich abgewählt wird. Die Disziplin bzw. die Disziplinen, aus der/denen in Modul 3 kein Kurs belegt wird, kann oder können in Modul 5 nicht Grundlage der Masterthesis sein.

Ebenso gibt es eine Veränderung im Modul 4, die den dort geforderten Praktikumsbericht sowohl verschlankt als auch modernisiert/Studierenden zur Orientierung im Zuge der Praktika dienen soll. Ebenso wurden die Anforderungen an das Projekt vereinheitlicht/klar geregelt, da es hier in der Vergangenheit zu Unterschieden im geforderten Umfang etc. kam:

2014 2020
Die Studierenden absolvieren im Laufe Ihres Studiums ein Projekt. Projekte werden jedes Semester angeboten. Praktika, die vor dem Beginn des Master KSM absolviert wurden können zur Hälfte anerkannt werden.
Die Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums entweder zwei kleine Praktika (je 6 CP), davon mindestes eines im Ausland, oder ein großes Praktikum (12 CP) im Ausland.
Die Studierenden weisen die Praktika durch eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers sowie durch einen Erfahrungsbericht von maximal 5 Seiten nach, der ihren Kompetenzzugewinn reflektiert.  
Die Studierenden absolvieren im Laufe Ihres Studiums ein Projekt. Projekte werden jedes Semester angeboten. Studierende erarbeiten im Projekt eine Präsentation oder eine schriftliche Dokumentation des Projekts im Projektverlauf (Umfang von maximal 5 Seiten). Praktika, die vor dem Beginn des Master KSM absolviert wurden, können zur Hälfte anerkannt werden. Die Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums entweder zwei kleine Praktika (je 180h), davon mindestens eines im Ausland, oder ein großes Praktikum (360h) im Ausland. Die Studierenden weisen die Praktika durch eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers sowie durch einen ca. einseitigen Erfahrungsbericht (ca. 500 Wörter) nach, der ihren Kompetenzzugewinn reflektiert, als Orientierungshilfe für andere KSM-Studierende dient und für die Veröffentlichung auf der KSM-Homepage gedacht ist.

Im Modul 5 gilt für die Masterarbeit nun ebenfalls ein Wort- statt ein Seitenumfang, die Option einen Teil des Umfangs durch einen praktischen Anteil zu ersetzen ist in den Modulkatalog und die Prüfungsordnung eingefügt worden.

WICHTIG: Für bereits angemeldete Masterarbeiten gelten natürlich die Regelungen zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie angemeldet haben – Sie müssen jetzt nicht Mitten in der Bearbeitung/kurz vor Abgabe auf eine neue Berechnungsart des Umfangs umsteigen.

2014 2020
Die Master Thesis hat einen Umfang von 80-100 Seiten.   Die Master Thesis hat einen Umfang von 36.000 – 45.000 Wörtern. 20% des Wortumfangs der Masterarbeit können (in Absprache mit dem oder der Erstbetreuer*in) durch einen praktischen Anteil ersetzt werden.

(Dieser „praktische Anteil“ kann z.B. die Transkription ausführlicher Expert*inneninterviews, die Auswertung einer komplexen und umfangreichen quantitativen Erhebung mit Kreuztabellen, eine zur Masterarbeit organisierte Ausstellung, … darstellen. Wichtig: einen eventuellen „praktischen Anteil“ bitte unbedingt sehr früh mit dem/der Erstbetreuer*in abklären – für Fragen, die im Zuge dieses Klärungsprozesses entstehen, steht die Studiengangsleitung zur Verfügung).

Informationen zu Prüfungen im aktuellen Semester

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 5 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 06.01.2020 – 20.01.2020 vorgesehen.

Die genaue inhaltliche Ausgestaltung der mündlichen Prüfungen obliegt den diese abhaltenden Kolleg*innen (kurze Präsentation ja/nein, genaue Themeneingrenzung, …) – bitte sprechen Sie hier bei Interesse die Dozent*innen der einzelnen Kurse an.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen ab jetzt auf der KSM-Webseite zur Verfügung (so wie in Papierform am KSM-Brett), Anmeldefrist ist der 15.11.2019. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Informationen zum Semesterstart

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 4 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Die Bearbeitungszeit für das Take Home Essay ist:

  • Ausgabe der Fragen: 7. Januar 2019
  • Abgabe der Essays: 15. Januar 2019, 18.00 Uhr h

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

 

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 07.01.2019 – 21.01.2019 vorgesehen.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stellen wir Ihnen gegen Ende Oktober auf der KSM-Webseite zur Verfügung, Anmeldefrist wird der 14.11.2018 sein. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

 

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

 

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).