Einige Informationen zur Masterarbeit (2022 update)

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu genehmigen durch den/die Erstbetreuer*in).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit sollen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen.
  • Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Einige Informationen zur Masterarbeit

(PO 2014 – also alle KSM-Studierende bis auf die Kohorte 2021):

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).
  • Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Informationen zu Prüfungen im aktuellen Semester

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 5 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 06.01.2020 – 20.01.2020 vorgesehen.

Die genaue inhaltliche Ausgestaltung der mündlichen Prüfungen obliegt den diese abhaltenden Kolleg*innen (kurze Präsentation ja/nein, genaue Themeneingrenzung, …) – bitte sprechen Sie hier bei Interesse die Dozent*innen der einzelnen Kurse an.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen ab jetzt auf der KSM-Webseite zur Verfügung (so wie in Papierform am KSM-Brett), Anmeldefrist ist der 15.11.2019. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Masterarbeit, Praktika, Immatrikulation

Zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – wichtig: zu besprechen mit den Betreuer*innen!!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Anerkennung von Praktika:

  • Bitte denken Sie daran das Anrechnungsformular (KSM Webseite „Informationen für Studierende“) mit abzugeben. 
  • Praktikumszeugnis und Anrechnungsformular können Sie mir per PDF zukommen lassen oder in mein Postfach einwerfen, Sie müssen hierzu nicht in die Sprechstunde kommen.

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

S. Machat

Sprechstunde & Abstract Masterarbeit!

Nicht vergessen: morgen findet wieder eine offene KSM-Sprechstunde in OSL 246 statt (Morgen = Do, 13.12., von 09.45-11.00 Uhr).

Und: bitte denken Sie daran, dass ein ca.1-seitiges Abstract auf deutsch oder englisch (jeweils invers zur Sprache der Masterarbeit) Teil der KSM-Masterarbeit sein soll.

Die PO sagt hierzu:

Die Masterarbeit ist nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuerin englischer oder deutscher Sprache abzufassen. Die Arbeit muss als Anhang eine kurze Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache enthalten.

Prüfungsordnung KSM (2014), § 25 Master Thesis (5)

Informationen zum Semesterstart

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 4 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Die Bearbeitungszeit für das Take Home Essay ist:

  • Ausgabe der Fragen: 7. Januar 2019
  • Abgabe der Essays: 15. Januar 2019, 18.00 Uhr h

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

 

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 07.01.2019 – 21.01.2019 vorgesehen.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stellen wir Ihnen gegen Ende Oktober auf der KSM-Webseite zur Verfügung, Anmeldefrist wird der 14.11.2018 sein. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

 

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

 

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).