Semester 1 /
Modul 1:
am Ende des 1.
KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.
Darüber heißt es im
Modulkatalog:
„Das Teilmodul
‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines
Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit
von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 5 Themen, die geeignet
sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master
(Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft,
Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem
inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“
Das Take Home Essay
wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird
Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie
die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).
Semester 3 / Modul 3:
Am Ende des 3.
KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.
Hierzu heißt es im
Modulkatalog:
„Die Modulnote ergibt
sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die
sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf
Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin)
bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“
Als Prüfungszeitraum
für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 06.01.2020 – 20.01.2020
vorgesehen.
Die genaue inhaltliche
Ausgestaltung der mündlichen Prüfungen obliegt den diese abhaltenden
Kolleg*innen (kurze Präsentation ja/nein, genaue Themeneingrenzung, …) – bitte sprechen
Sie hier bei Interesse die Dozent*innen der einzelnen Kurse an.
Sollte es einen
gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die
Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu
einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im
Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen
gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen
ab jetzt auf der KSM-Webseite zur Verfügung (so wie in Papierform am KSM-Brett),
Anmeldefrist ist der 15.11.2019. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).
Einige Informationen
zur Masterarbeit:
- Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt
des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen
vorgegeben.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
- Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100
Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden
(Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen
mit den Betreuer*innen!).
- Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die
Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
- Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die
Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM
unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
- zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit
müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der
Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die
Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte
eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt)
kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden
(ebenfalls unbenotet).
Allgemein:
Sie können selbst
entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen
aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal
welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe
Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).