Einige Informationen zur Masterarbeit (2022 update)

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu genehmigen durch den/die Erstbetreuer*in).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit sollen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen.
  • Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Die Forschungsskizze

Hier:

https://www.uni-flensburg.de/ksm/informationen-fuer-studierende#c157661

finden sich weitere Informationen zur Modulprüfungsform „Forschungsskizze“ im Modul 4, sowie ein Formular, welches Sie bitte im Dezember im Sekretariat einreichen sollen (wichtig: bei einer mündlichen Prüfung in der KW 51 des Kalenderjahres 2022 bitte bis spätestens 5.12., bei einer mündlichen Prüfung in den KW 2 oder 3 des Kalenderjahres 2023 bitte bis spätestens 15.12.).

Sie finden auf der Webseite ebenfalls eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Formulars (Danke an Lisa W. hierfür!).

Einige Informationen zur Masterarbeit

(PO 2014 – also alle KSM-Studierende bis auf die Kohorte 2021):

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).
  • Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Modulprüfung im Modul 3

Liebe KSM-Studierende (im Modul 3),

Hier (auf der Studiengangwebseite) finden Sie das Anmeldeformular zur mündlichen Modulprüfung im Modul 3.

Für die Modulprüfung (und der Anmeldung hierzu) gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Studierende wählen 2 ihrer 6 Kurse in die mündliche Modulprüfung (eigene Entscheidung/freie Wahl); die genaue inhaltliche Ausgestaltung der Modulprüfung ist mit den gewählten Dozent*innen zu vereinbaren (Thesenpapier ja/nein; Kurzpräsentation als Diskussionsgrundlage ja/nein; …)
  • Die Modulprüfung hat einen Dauer von 60 Minuten und findet im ersten Prüfungszeitraum des Herbstsemesters 2020/21, also zwischen dem 25.01. – 05.02.2021 statt.
  • Ein Termin außerhalb der Prüfungswochen ist nur im Ausnahmefall möglich und muss im Vorfeld bei der Studiengangsleitung beantragt und mit beiden betroffenen Dozierenden abgesprochen werden. (In der Vergangenheit wurden z.B. für Praktika, die unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit angetreten werden, Ausnahmen gemacht und die Prüfung vorgezogen. Hier wäre ein Praktikumsvertrag o.ä. vorzulegen).
  • WICHTIG: Studierende vereinbaren eigenständig die genaue Terminierung Ihrer Prüfung mit beiden Dozierenden, d.h. sie sprechen beide Dozierende hierfür direkt an. (Bewährter Verfahrensvorschlag: Email an beide Dozierende mit Bitte um Terminkoordination)
  • Studierende haben das beiliegende Anmeldeformular bis SPÄTESTENS 08.01.2021 im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien (per Email), inkl. eines Auszugs aus Studiport mit der Prüfungsanmeldungsübersicht einzureichen

Für Rückfragen steht die Studiengangleitung gerne zur Verfügung. 🙂

aktuelle Beschlüsse, Prüfungsausschuss KSM

Liebe KSM-Studierende,

hier finden Sie Informationen zu zwei Beschlüssen, die der Prüfungsausschuss KSM in seiner Sitzung am 05.11.2020 getroffen hat, und die für alle Studierende im Studiengang relevant sind:

  1. Der Prüfungsausschuss hat die im Mai 2020 getroffenen Regelungen zu Praktikumsalternativleistungen verlängert und in ihrem Geltungsbereich auf die 2020er Kohorte ausgeweitet. Die aktualisierte Regelung finden Sie hier: Regelung im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie zu Praktikumsalternativleistungen im Studiengang KSM – Stand: Update 05.11.2020.
  2. Der Prüfungsausschuss KSM hat die Einreichungsfrist für noch ausstehende Sprachzertifikate für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2020 ihr Studium aufgenommen hat, auf das Ende der Vorlesungszeit des Frühjahressemesters 2021 verlängert. Noch ausstehende Sprachzertifikate sind somit bis spätestens 15.6.2021 vorzulegen (statt bis zum 28.02.2021).

Modul 2: Hausarbeiten

Mich erreichen im Moment einzelne Nachfragen in welchen Kursen man welche Art der Hausarbeit schreiben kann – daher hier eine etwas längere Übersicht der Auswahlmöglichkeiten, die Ihnen Prüfungsordnung und Modulkatalog (in knappen Sätzen) vorgeben.

Zu den Hausarbeiten im Modul 2 steht in der Prüfungsordnung

„Entweder zwei Hausarbeiten (Richtwert: je 9.000-10.000 Wörter) in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder eine Hausarbeit im Schwerpunktbereich (Richtwert: 18.000 – 20.000 Wörter)“

(§5 Abs 4)

bzw. im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich entweder aus zwei Hausarbeiten (Richtwert: 9.000 – 10.000 Wörter) in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder aus einer Hausarbeit (Richtwert: 18.000 – 20.000 Wörter) im Schwerpunktbereich (zwei Kursen in der selben Disziplin)“.

Modul 2

Ich schlüssele Ihnen dies im Folgenden anhand zweier fiktiver Studierender und den ihnen jeweils offenstehenden Optionen auf.

FALL 1: STUDENTIN A

Studentin A belegt in Modul 2 die folgenden 6 Kurse (sie hat einen Schwerpunkt im Bereich Literaturwissenschaft gebildet):

-x-

OPTION 1:
Die Studentin möchte die ‚lange Hausarbeit‘ schreiben.

Dies kann Sie in einem der beiden Kurse ihres Schwerpunktbereichs tun:

-x-

OPTION 2:
Die Studentin möchte lieber zwei ‚kurze Hausarbeiten‘ schreiben.

Dies kann Sie

1. In zwei Kursen tun, die beide NICHT Teil ihres Schwerpunktbereiches sind:

2. In zwei Kursen tun, von denen EINER Teil ihres Schwerpunktbereiches ist und einer außerhalb liegt.


-x-

NICHT! möglich ist es für Studentin A

1. Zwei ‚kurze Hausarbeiten‘ im Schwerpunktbereich zu verfassen

2. Die ‚lange Hausarbeit‘ in einem Kurs zu verfassen, der NICHT Teil ihres Schwerpunktbereiches ist.

-x-

FALL 2: STUDENT B

Student B hat keinen Schwerpunktbereich gebildet, sondern besucht je einen Kurs aus jeder der 6 Disziplinen des Studiengangs.

Student B schreibt zwei kurze Hausarbeiten.

-x-

Da Student B keinen Schwerpunktbereich hat, kann er auch keine ‚lange Hausarbeit‘ schreiben.