(PO 2014 – also alle KSM-Studierende bis auf die Kohorte 2021):
- Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine inhaltlich begründete Verlängerung um 1 Monat ist möglich. (Krankheitsbedingte Verlängerungen sind natürlich ebenso möglich – per Attest ans SPA).
- Die Masterarbeit hat einen Umfang von 36.000-45.000 Wörtern, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
- Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
- Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
- zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).
- Da es oft vergessen wird: Denken Sie bei Abgabe an das kurze Abstract der Masterarbeit (in der jew. anderen Sprache [Englisch/Deutsch]).
Allgemein:
Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).