Verlängerung der Nachweispflicht von Sprachzertifikaten für die Kohorte 2021

Für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2021 ihr Studium des MA „Kultur – Sprache – Medien“ aufgenommen hat, wir die Nachweispflicht von Sprachkenntnissen über die Vorlage von Sprachzertifikaten bis zum Ende der Prüfungswochen des Frühjahressemesters 2022 verlängert.

Noch ausstehende Sprachzertifikate sind bis zum 8.7.2022 einzureichen.

Stand: 19.01.2022

Bitte senden Sie die Sprachzertifikate weiterhin direkt an Dr. Machat, sie sammelt diese und koordiniere deren Erfassung mit dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat.