Anmeldeformular mündl. Prüfung Modul 3

Hier kann das Anmeldeformular heruntergeladen werden.

Für die Modulprüfung (und die Anmeldung hierzu) gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Studierende wählen 2 ihrer 6 Seminare in die mündliche Modulprüfung (eigene Entscheidung/freie Wahl); die genaue inhaltliche Ausgestaltung der Modulprüfung ist mit den gewählten Dozent*innen zu vereinbaren (Thesenpapier ja/nein; Kurzpräsentation als Diskussionsgrundlage ja/nein; …)
  • Für die mündlichen Prüfungen sind aktuell Präsenzprüfungen vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung beider Prüfer*innen (oder natürlich: bei Veränderung des Infektionsgeschehens) kann/wird auf Webex ausgewichen (werden).
  • Die Modulprüfung hat einen Dauer von 60 Minuten und findet im ersten Prüfungszeitraum des Herbstsemesters 2022/21, also zwischen dem 10.01. – 25.01.2022 statt.
  • Ein Termin außerhalb der Prüfungswochen ist nur im Ausnahmefall möglich und muss im Vorfeld bei der Studiengangsleitung beantragt und mit beiden betroffenen Dozierenden abgesprochen werden. (In der Vergangenheit wurden z.B. für Praktika, die unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit angetreten werden, Ausnahmen gemacht und die Prüfung vorgezogen. Hier wäre ein Praktikumsvertrag o.ä. vorzulegen).
  • WICHTIG: Studierende vereinbaren eigenständig die genaue Terminierung Ihrer Prüfung mit beiden Dozierenden, d.h. sie sprechen beide Dozierende hierfür direkt an. (Bewährter Verfahrensvorschlag: Email an beide Dozierende mit Bitte um Terminkoordination)
  • Studierende haben das beiliegende Anmeldeformular bis SPÄTESTENS 22.12.2021 im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien (per Email), inkl. eines Auszugs aus Studiport mit der Prüfungsanmeldungsübersicht einzureichen

Für Rückfragen steht die Studiengangleitung gerne zur Verfügung.

Modulprüfung im Modul 3

Liebe KSM-Studierende (im Modul 3),

Hier (auf der Studiengangwebseite) finden Sie das Anmeldeformular zur mündlichen Modulprüfung im Modul 3.

Für die Modulprüfung (und der Anmeldung hierzu) gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Studierende wählen 2 ihrer 6 Kurse in die mündliche Modulprüfung (eigene Entscheidung/freie Wahl); die genaue inhaltliche Ausgestaltung der Modulprüfung ist mit den gewählten Dozent*innen zu vereinbaren (Thesenpapier ja/nein; Kurzpräsentation als Diskussionsgrundlage ja/nein; …)
  • Die Modulprüfung hat einen Dauer von 60 Minuten und findet im ersten Prüfungszeitraum des Herbstsemesters 2020/21, also zwischen dem 25.01. – 05.02.2021 statt.
  • Ein Termin außerhalb der Prüfungswochen ist nur im Ausnahmefall möglich und muss im Vorfeld bei der Studiengangsleitung beantragt und mit beiden betroffenen Dozierenden abgesprochen werden. (In der Vergangenheit wurden z.B. für Praktika, die unmittelbar nach Ende der Vorlesungszeit angetreten werden, Ausnahmen gemacht und die Prüfung vorgezogen. Hier wäre ein Praktikumsvertrag o.ä. vorzulegen).
  • WICHTIG: Studierende vereinbaren eigenständig die genaue Terminierung Ihrer Prüfung mit beiden Dozierenden, d.h. sie sprechen beide Dozierende hierfür direkt an. (Bewährter Verfahrensvorschlag: Email an beide Dozierende mit Bitte um Terminkoordination)
  • Studierende haben das beiliegende Anmeldeformular bis SPÄTESTENS 08.01.2021 im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien (per Email), inkl. eines Auszugs aus Studiport mit der Prüfungsanmeldungsübersicht einzureichen

Für Rückfragen steht die Studiengangleitung gerne zur Verfügung. 🙂

Kurswahl im Modul 3

Für Studierende im Masterstudiengang Kultur – Sprache – Medien, die sich aktuell mindestens im 2. Studiensemester befinden, beginnt in der kommenden Woche die Kurswahl für das Herbstsemester (also in den Modulen 3 und evtl. 4 (so Sie noch kein Projekt absolviert haben)).

Für das Modul 3 gilt folgende Regelung der PO/des Modulkatalogs:

Die Studierenden wählen aus den 6 Disziplinen insgesamt 6 Kurse. Es können bis zu zwei Schwerpunkte gebildet werden, indem jeweils in einer Disziplin zwei Kurse gewählt werden (A und B), und dafür jeweils ein anderer Schwerpunktbereich abgewählt wird. Die Disziplin bzw. die Disziplinen, aus der/denen in Modul 3 kein Kurs belegt wird, kann oder können in Modul 5 nicht Grundlage der Masterthesis sein.

Modulkatalog 2020

Detaillierte Informationen (inkl. Beispiele) finden Sie in der KSM-Studiengangsübersichtspräsentation auf den Seiten 16-20.

Die EUF hat (im Vergleich zu den vorigen Semestern) ihr Kurswahlverfahren geändert, unter anderem um die negativen Auswirkungen des Windhundverfahrens weitestgehend zu minimieren (also kein „wer zuerst kommt, malt zuerst!“ mehr). Statt dessen können Sie Kurse priorisieren, d.h. angeben welchen Kurs Sie besonders gerne belegen möchten.

Für das KSM Modul 3 bedeutet dies, dass Sie sich ZUERST überlegen ob (und wenn ja, in welchen Bereichen) Sie einen Schwerpunkt bilden möchten, da die Kurswahl in die einzelnen Teilmodule untergliedert ist (wie bisher auch). Dann priorisieren Sie – natürlich: sobald das Verfahren startet – in jedem Teilmodul den Kurs oder die Kurse, die Sie dort belegen möchten/sich vorstellen können dort zu belegen.

Klingt kompliziert?

Die EUF bietet sowohl Schulungsvideos als auch Veranstaltungen speziell zur Kurswahl an (diese finden Sie alle unter https://www.uni-flensburg.de/belegen). Bitte schauen Sie sich die Videos an / lesen Sie sich die Informationen genau durch / nehmen Sie an den Veranstaltungen teil / stellen Sie dort ggf. nach den Veranstaltungen Rückfragen (dort sind die Expert*innen zu finden, was das Belegungverfahren angeht).

(Und: falls etwas gar nicht geklappt hat: melden Sie sich – NACH ENDE DER VERGABEPHASE, also nach dem 5.10. und wenn feststeht in welche Kurse Sie (nicht) gekommen sind – ggf. bei mir … aber schauen wir erst mal, vielleicht gibt es ja auch gar keine Probleme!)

(Also: keine Panik!)

PS: Erstsemesterstudierende erhalten diese Informationen in speziell für Sie gedachten Veranstaltungen in der Einführungswoche und können sich auch erst dann zu Veranstaltungen anmelden – Sie müssen also noch nicht aktiv werden!

Veränderungen in der Prüfungsordnung/dem Modulkatalog PO 2014 –> PO 2020

Mit dem Beginn des Frühjahressemesters 2020 treten die neue KSM-Prüfungsordnung und der neuen KSM-Modulkatalog in Kraft – die Sie beide hier: https://www.uni-flensburg.de/?12362 auf der Webseite der EUF verlinkt finden. (Die Veränderungen sind im Zuge von Studiengangkonferenzen angedacht und der Reakkreditierung umgesetzt worden und stellen aus unserer Sicht für Sie nur Vorteile – 🙂 – dar.)

Zur schnellen Orientierung folgt nun eine Liste mit den für Sie wesentlichen Änderungen – ich möchte Sie aber dennoch bitten sich mit den Dokumenten in ihrer Gesamtheit vertraut zu machen!

(Es geht hier wirklich nur um die für Sie – als Studierende im/nach dem 2. Semester – relevante Veränderungen. Weder redaktionelle Verbesserungen noch die Veränderung der Zulassungsordnung finden hier Erwähnung.)

Im Modul 2 wird der Umfang der Hausarbeit(en) nun in Wörtern statt in Seitenzahlen angegeben – dies ändert am geforderten Umfang nichts, ermöglicht aber in der Formatierung und der Verwendung von Bildmaterial größere Freiheiten, ohne dass hier mit den Dozent*innen die Regelungen einzeln abgesprochen werden müssen.

2014 2020
Die Modulnote ergibt sich entweder aus zwei zwanzigseitigen Hausarbeiten in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder aus einer vierzigseitigen Hausarbeit im Schwerpunktbereich (zwei Kursen in der selben Disziplin).   Die Modulnote ergibt sich entweder aus zwei Hausarbeiten (Richtwert: 9.000 – 10.000 Wörter) in zwei Kursen aus verschiedenen Disziplinen oder aus einer Hausarbeit (Richtwert: 18.000 – 20.000 Wörter) im Schwerpunktbereich (zwei Kursen in der selben Disziplin).

Im Modul 3 wartet wahrscheinlich die wesentlichste Änderung/Verbesserung auf Sie: hier können Sie in Zukunft in bis zu zwei Disziplinen einen Schwerpunkt bilden (statt, wie bisher, nur in einer Disziplin)

2014 2020
Die Studierenden wählen aus den 6 Disziplinen insgesamt 6 Kurse. Es kann ein Schwerpunkt gebildet werden, in dem in einer Disziplin zwei Kurse gewählt werden (A und B), und dafür ein anderer Fachbereich abgewählt wird. Die Disziplin, aus der in Modul 3 kein Kurs belegt wird, kann in Modul 5 nicht als Schwerpunkt gewählt werden.   Die Studierenden wählen aus den 6 Disziplinen insgesamt 6 Kurse. Es können bis zu zwei Schwerpunkte gebildet werden, indem jeweils in einer Disziplin zwei Kurse gewählt werden (A und B), und dafür jeweils ein anderer Schwerpunktbereich abgewählt wird. Die Disziplin bzw. die Disziplinen, aus der/denen in Modul 3 kein Kurs belegt wird, kann oder können in Modul 5 nicht Grundlage der Masterthesis sein.

Ebenso gibt es eine Veränderung im Modul 4, die den dort geforderten Praktikumsbericht sowohl verschlankt als auch modernisiert/Studierenden zur Orientierung im Zuge der Praktika dienen soll. Ebenso wurden die Anforderungen an das Projekt vereinheitlicht/klar geregelt, da es hier in der Vergangenheit zu Unterschieden im geforderten Umfang etc. kam:

2014 2020
Die Studierenden absolvieren im Laufe Ihres Studiums ein Projekt. Projekte werden jedes Semester angeboten. Praktika, die vor dem Beginn des Master KSM absolviert wurden können zur Hälfte anerkannt werden.
Die Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums entweder zwei kleine Praktika (je 6 CP), davon mindestes eines im Ausland, oder ein großes Praktikum (12 CP) im Ausland.
Die Studierenden weisen die Praktika durch eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers sowie durch einen Erfahrungsbericht von maximal 5 Seiten nach, der ihren Kompetenzzugewinn reflektiert.  
Die Studierenden absolvieren im Laufe Ihres Studiums ein Projekt. Projekte werden jedes Semester angeboten. Studierende erarbeiten im Projekt eine Präsentation oder eine schriftliche Dokumentation des Projekts im Projektverlauf (Umfang von maximal 5 Seiten). Praktika, die vor dem Beginn des Master KSM absolviert wurden, können zur Hälfte anerkannt werden. Die Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums entweder zwei kleine Praktika (je 180h), davon mindestens eines im Ausland, oder ein großes Praktikum (360h) im Ausland. Die Studierenden weisen die Praktika durch eine Tätigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers sowie durch einen ca. einseitigen Erfahrungsbericht (ca. 500 Wörter) nach, der ihren Kompetenzzugewinn reflektiert, als Orientierungshilfe für andere KSM-Studierende dient und für die Veröffentlichung auf der KSM-Homepage gedacht ist.

Im Modul 5 gilt für die Masterarbeit nun ebenfalls ein Wort- statt ein Seitenumfang, die Option einen Teil des Umfangs durch einen praktischen Anteil zu ersetzen ist in den Modulkatalog und die Prüfungsordnung eingefügt worden.

WICHTIG: Für bereits angemeldete Masterarbeiten gelten natürlich die Regelungen zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie angemeldet haben – Sie müssen jetzt nicht Mitten in der Bearbeitung/kurz vor Abgabe auf eine neue Berechnungsart des Umfangs umsteigen.

2014 2020
Die Master Thesis hat einen Umfang von 80-100 Seiten.   Die Master Thesis hat einen Umfang von 36.000 – 45.000 Wörtern. 20% des Wortumfangs der Masterarbeit können (in Absprache mit dem oder der Erstbetreuer*in) durch einen praktischen Anteil ersetzt werden.

(Dieser „praktische Anteil“ kann z.B. die Transkription ausführlicher Expert*inneninterviews, die Auswertung einer komplexen und umfangreichen quantitativen Erhebung mit Kreuztabellen, eine zur Masterarbeit organisierte Ausstellung, … darstellen. Wichtig: einen eventuellen „praktischen Anteil“ bitte unbedingt sehr früh mit dem/der Erstbetreuer*in abklären – für Fragen, die im Zuge dieses Klärungsprozesses entstehen, steht die Studiengangsleitung zur Verfügung).

Informationen zu Prüfungen im aktuellen Semester

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 5 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 06.01.2020 – 20.01.2020 vorgesehen.

Die genaue inhaltliche Ausgestaltung der mündlichen Prüfungen obliegt den diese abhaltenden Kolleg*innen (kurze Präsentation ja/nein, genaue Themeneingrenzung, …) – bitte sprechen Sie hier bei Interesse die Dozent*innen der einzelnen Kurse an.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen ab jetzt auf der KSM-Webseite zur Verfügung (so wie in Papierform am KSM-Brett), Anmeldefrist ist der 15.11.2019. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

offene Sprechstunde KSM & Prüfungsanmeldebögen

Nicht vergessen: morgen findet wieder eine offene KSM-Sprechstunde in OSL 246 statt (Morgen = Do, 22.11., von 09.45-11.00 Uhr).

Und: die letzten noch ausstehenden Anmeldebögen zu den Prüfungen des Moduls 3 (Fristverlängerung Blockseminare Däwes & Filk) bitte diese Woche noch im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien abgeben.

Anmeldefrist KSM Prüfungen Modul 3: Ausnahmeregelung Blockseminar

Da es eine berechtigte Rückfrage bezüglich der Anmeldefristen zu den mündlichen Prüfungen bei Beginn eines Blockseminars erst in der zweiten Semesterhälfte gab, gilt hier in diesem Semester die folgende Ausnahmeregelung: Studierende, die an dem Blockseminar von Prof. Däwes, „The Power of Narrative in the Context of 9/11: Identity and Conspiracy“ teilnehmen, bekommen eine Verlängerung bis 21.11.2018 um Ihre Prüfungsanmeldung einzureichen.

Alle anderen Kurse laufen bereits – und für alle anderen Studierenden gilt somit weiterhin der 15.11.2018 als Abgabetermin!

(Der Vorlauf ist dringend nötig, damit wir ~40 Prüflinge und 18 Dozent*innen unter einen Hut bringen können – und Ihnen nicht erst zu Weihnachten mitteilen wann genau denn nun Ihre Prüfung stattfindet…).

Formulare und Informationen

Auf der Homepage des Studiengangs KSM sind nun die folgenden beiden Formulare zu finden:

Modul 2:

Da noch nicht alle Noten des Moduls 2 von den Dozent*innen des letzten Semesters eingereicht wurden und ich/das Sekretariat leider nicht nachvollziehen können wer von Ihnen wo eine kurze/zwei lange Hausarbeiten verfasst hat, habe ich hier zur Erfassung (und Nachverfolgung fehlender Rückmeldungen) ein Formular erstellt und lasse Ihnen dieses im Anhang zukommen. Sollte Ihnen also aus dem Modul 2 noch eine Note oder die Bestätigung  einer erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs fehlen, möchte ich Sie bitten das beiliegende Formular auszufüllen und im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien, zu Händen von Anka Niklasson, einzureichen.

Modul 3:

Ebenfalls im Anhang finden Sie das Anmeldeformular für die mündlichen Prüfungen des 3. Semesters. Dieses reichen Sie bitte bis 15. November 2018 im Sekretariat des Instituts für Sprache, Literatur und Medien ein.

 

Zur Information:

Da sich mein Büro aus Platzgründen tatsächlich nur für Einzelgespräche eignet und in einem Gespräch mit Vertreter*innen Ihrer KSM Fachschaft am Montag das Gespräch auf regelmäßige und allgemeine Informations-/Feedback-/Beratungstermine kam, habe ich nun einmal als Experiment für drei Termine des aktuellen Semesters einen Raum reserviert, in den eine größere Anzahl von uns hineinpasst.

Ich werde am somit am

  • Do, 01.11., von 09.45-11.00 Uhr
  • Do, 22.11., von 09.45-11.00 Uhr
  • Do, 13.12, von 09.45-11.00 Uhr

In OSL 246 zu finden sein – sollten Sie Fragen zum KSM Studium haben können Sie mich dort dann auch gerne in Gruppen ‚aufsuchen‘.

Dessen ungeachtet steht es Ihnen natürlich immer frei in meine Sprechstunde (Di, 14.00 – 15.00 Uhr) zu kommen!

Informationen zum Semesterstart

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 4 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Die Bearbeitungszeit für das Take Home Essay ist:

  • Ausgabe der Fragen: 7. Januar 2019
  • Abgabe der Essays: 15. Januar 2019, 18.00 Uhr h

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

 

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 07.01.2019 – 21.01.2019 vorgesehen.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stellen wir Ihnen gegen Ende Oktober auf der KSM-Webseite zur Verfügung, Anmeldefrist wird der 14.11.2018 sein. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

 

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

 

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).