Verlängerung der Nachweispflicht von Sprachzertifikaten für die Kohorte 2021

Für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2021 ihr Studium des MA „Kultur – Sprache – Medien“ aufgenommen hat, wir die Nachweispflicht von Sprachkenntnissen über die Vorlage von Sprachzertifikaten bis zum Ende der Prüfungswochen des Frühjahressemesters 2022 verlängert.

Noch ausstehende Sprachzertifikate sind bis zum 8.7.2022 einzureichen.

Stand: 19.01.2022

Bitte senden Sie die Sprachzertifikate weiterhin direkt an Dr. Machat, sie sammelt diese und koordiniere deren Erfassung mit dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat.

aktuelle Beschlüsse, Prüfungsausschuss KSM

Liebe KSM-Studierende,

hier finden Sie Informationen zu zwei Beschlüssen, die der Prüfungsausschuss KSM in seiner Sitzung am 05.11.2020 getroffen hat, und die für alle Studierende im Studiengang relevant sind:

  1. Der Prüfungsausschuss hat die im Mai 2020 getroffenen Regelungen zu Praktikumsalternativleistungen verlängert und in ihrem Geltungsbereich auf die 2020er Kohorte ausgeweitet. Die aktualisierte Regelung finden Sie hier: Regelung im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie zu Praktikumsalternativleistungen im Studiengang KSM – Stand: Update 05.11.2020.
  2. Der Prüfungsausschuss KSM hat die Einreichungsfrist für noch ausstehende Sprachzertifikate für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2020 ihr Studium aufgenommen hat, auf das Ende der Vorlesungszeit des Frühjahressemesters 2021 verlängert. Noch ausstehende Sprachzertifikate sind somit bis spätestens 15.6.2021 vorzulegen (statt bis zum 28.02.2021).

Erfassung von Praktika

Da sich bei mir im Moment ein paar unvollständige Anerkennungsanträge für Praktika angesammelt haben, hier noch einmal eine kurze Erinnerung:

Damit Praktika erfasst werden können müssen Sie drei Dinge einreichen:

  1. Anerkennungsantrag
    (zu finden unter: https://www.uni-flensburg.de/ksm/informationen-fuer-studierende/#unfold-c49360 )
  2. Praktikumszeugnis, ausgestellt vom Praktikumsgeber
  3. Praktikumsbericht fürs Blog

Alle drei Unterlagen können Sie in elektronischer Form per Email an die Studiengangsleitung einreichen. Sollte ein Antrag unvollständig sein bekommen Sie eine Erinnerungsmail von mir … und der Antrag bleibt bei mir unbearbeitet liegen, bis alle notwendigen Teile eingetroffen sind – er verfällt also nicht, aber für die schnelle Erfassung von Praktika ist es am einfachsten, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden.

Bewerbungszeitraum MA „Kultur – Sprache – Medien“ zum Beginn im Herbstsemester 2020

Die Bewerbungsphase für die Studienplatzvergabe des Herbstsemesters 2020/21 musste aufgrund der aktuellen Lage verschoben werden und findet nun vom 15. Juni bis 20. August 2020 statt. In diesem Zeitraum eingehende Bewerbungen werden regelmäßig gesichtet und Zulassungen getätigt.

Wir freuen uns auf Sie!

Informationen zu Prüfungen im aktuellen Semester

Semester 1 / Modul 1:

am Ende des 1. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie der Take Home Essay an.

Darüber heißt es im Modulkatalog:

„Das Teilmodul ‚Grundlagen der Kulturwissenschaft‘ schließt mit der Modulprüfung in Form eines Take Home Essay ab (Mindestumfang 3.000 Worte), für den eine Bearbeitungszeit von einer Woche angesetzt ist. Zu wählen ist zwischen 5 Themen, die geeignet sind, kulturwissenschaftliche Theorien auf die anderen Disziplinen des Master (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre) zu beziehen und an einem inter- oder transkulturellen Gegenstand zu erörtern.“

Das Take Home Essay wird in diesem Semester von Prof. Dr. Matthias Bauer koordiniert, dieser wird Ihnen in seiner Veranstaltung hierzu weitere Informationen geben (wie genau Sie die Fragen erhalten, wie die Essays bei Ihm eingereicht werden müssen, etc).

Semester 3 / Modul 3:

Am Ende des 3. KSM-Semesters steht als Prüfungsleistung für Sie die mündliche Prüfung an.

Hierzu heißt es im Modulkatalog:

„Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung (Kollegialprüfung von ca. 60 Minuten), die sich entweder auf Inhalte aus zwei Kursen in verschiedenen Disziplinen oder auf Inhalte aus dem Schwerpunktbereich (zwei Kurse in der selben Disziplin) bezieht. Der selbe Prüfer darf nicht beide Prüfungsteile abhalten.“

Als Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfungen sind die Wochen 06.01.2020 – 20.01.2020 vorgesehen.

Die genaue inhaltliche Ausgestaltung der mündlichen Prüfungen obliegt den diese abhaltenden Kolleg*innen (kurze Präsentation ja/nein, genaue Themeneingrenzung, …) – bitte sprechen Sie hier bei Interesse die Dozent*innen der einzelnen Kurse an.

Sollte es einen gewichtigen Grund (Beginn des Praktikums, …) geben, wegen dessen Sie die Prüfung in diesem Zeitraum nicht vornehmen können, dann bitte ich Sie hierzu einen kurzen Antrag inkl.! Praktikumsvertrag bei der Anmeldung zur Prüfung im Sekretariat abzugeben, bzw. dies auch schon im Vorfeld mit den von Ihnen gewählten Prüfer*innen entsprechend zu klären. Die Anmeldeformulare stehen Ihnen ab jetzt auf der KSM-Webseite zur Verfügung (so wie in Papierform am KSM-Brett), Anmeldefrist ist der 15.11.2019. (Ein Ski-Urlaub ist KEIN gewichtiger Grund).

Einige Informationen zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – zu besprechen mit den Betreuer*innen!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales(!) Mitglied der EUF sein.
  • Mindestens ein Mitglied des Prüferteams (der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in) soll im Studiengang KSM unterrichten. (I.d.R. beide Betreuer*innen).
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen (Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

Masterarbeit, Praktika, Immatrikulation

Zur Masterarbeit:

  • Sie können die Masterarbeit zu jedem Zeitpunkt des Jahres anmelden, von KSM werden Ihnen hierfür keine Fristen vorgegeben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von 80-100 Seiten, 20% hiervon können durch einen praktischen Teil ersetzt werden (Fotostrecke, umfassende Expert*inneninterviews, … o.ä. – wichtig: zu besprechen mit den Betreuer*innen!!).
  • Entweder der/die Erstbetreuer*in oder der/die Zweitbetreuer*in soll ein professorales Mitglied der EUF sein.
  • zur Hälfte der Erstellungszeit der Masterarbeit müssen die Studierenden eine 30-minütige Präsentation zum Stand der Bearbeitung halten. Diese Präsentation hat Feedbackfunktion. Die Präsentation ist unbenotet. Termine hierfür koordinieren Sie bitte eigenständig mit Ihren Betreuer*innen. In Ausnahmefällen(Auslandsaufenthalt) kann auch eine Disputation nach Abgabe der Arbeit gehalten werden (ebenfalls unbenotet).

Anerkennung von Praktika:

  • Bitte denken Sie daran das Anrechnungsformular (KSM Webseite „Informationen für Studierende“) mit abzugeben. 
  • Praktikumszeugnis und Anrechnungsformular können Sie mir per PDF zukommen lassen oder in mein Postfach einwerfen, Sie müssen hierzu nicht in die Sprechstunde kommen.

Allgemein:

Sie können selbst entscheiden, wann/wie Sie die Masterarbeit/die Praktika terminieren, müssen aber bis zur Ablegung ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, egal welcher Teil des Studiums ihre letzte Prüfungsleistung darstellt. (Abgabe Masterarbeit / Verbuchung Praktikumszeugnis / Verbuchung Projekt …).

S. Machat

Save the Date: KSM Studiengangskonferenz

Liebe Studierende,
Liebe Kolleg*innen,

Im Zuge der Reakkreditierung KSM findet im Frühjahressemester 2019 eine Studiengangskonferenz statt (Details zum Ablauf folgen mit dem Semesterbeginn im März).

Im Moment möchte ich Sie jedoch schon bitten, sich hierfür ggf. folgenden Termin frei zu halten:

Studiengangskonferenz KSM
Mittwoch, 03.04.19, 14-18 Uhr, HEL 063.

Sprechstunde & Abstract Masterarbeit!

Nicht vergessen: morgen findet wieder eine offene KSM-Sprechstunde in OSL 246 statt (Morgen = Do, 13.12., von 09.45-11.00 Uhr).

Und: bitte denken Sie daran, dass ein ca.1-seitiges Abstract auf deutsch oder englisch (jeweils invers zur Sprache der Masterarbeit) Teil der KSM-Masterarbeit sein soll.

Die PO sagt hierzu:

Die Masterarbeit ist nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuerin englischer oder deutscher Sprache abzufassen. Die Arbeit muss als Anhang eine kurze Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache enthalten.

Prüfungsordnung KSM (2014), § 25 Master Thesis (5)