Verlängerung der Nachweispflicht von Sprachzertifikaten für die Kohorte 2021

Für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2021 ihr Studium des MA „Kultur – Sprache – Medien“ aufgenommen hat, wir die Nachweispflicht von Sprachkenntnissen über die Vorlage von Sprachzertifikaten bis zum Ende der Prüfungswochen des Frühjahressemesters 2022 verlängert.

Noch ausstehende Sprachzertifikate sind bis zum 8.7.2022 einzureichen.

Stand: 19.01.2022

Bitte senden Sie die Sprachzertifikate weiterhin direkt an Dr. Machat, sie sammelt diese und koordiniere deren Erfassung mit dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat.

aktuelle Beschlüsse, Prüfungsausschuss KSM

Liebe KSM-Studierende,

hier finden Sie Informationen zu zwei Beschlüssen, die der Prüfungsausschuss KSM in seiner Sitzung am 05.11.2020 getroffen hat, und die für alle Studierende im Studiengang relevant sind:

  1. Der Prüfungsausschuss hat die im Mai 2020 getroffenen Regelungen zu Praktikumsalternativleistungen verlängert und in ihrem Geltungsbereich auf die 2020er Kohorte ausgeweitet. Die aktualisierte Regelung finden Sie hier: Regelung im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie zu Praktikumsalternativleistungen im Studiengang KSM – Stand: Update 05.11.2020.
  2. Der Prüfungsausschuss KSM hat die Einreichungsfrist für noch ausstehende Sprachzertifikate für die Studierendenkohorte, die mit dem Herbstsemester 2020 ihr Studium aufgenommen hat, auf das Ende der Vorlesungszeit des Frühjahressemesters 2021 verlängert. Noch ausstehende Sprachzertifikate sind somit bis spätestens 15.6.2021 vorzulegen (statt bis zum 28.02.2021).